Feuerwehr Herbertingen

„retten-löschen-bergen-schützen“

Diese Begriffe beinhalten einen großen Teil der Aufgaben einer Feuerwehr.

Nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ist es Pflicht der Städte und Gemeinden, den örtlichen Gegebenheiten angepasst eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten.

Die Gemeindefeuerwehr Herbertingen besteht aus drei freiwilligen Abteilungen und zwar: Einsatzabteilung Herbertingen, Einsatzabteilung Hundersingen, Einsatzabteilung Marbach, zudem gibt es eine Jugendabteilung und Altersabteilung für die Gesamtgemeinde.

Kommandant der Gemeindefeuerwehr

  • Martin Eisele

Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. 

Die Abrechnung der Feuerwehreinsätze aller Abteilungen sowie die Weiterberechnung der Einsatzkosten erfolgt über das Rathaus nach § 36 Feuerwehrgesetz (FwG).