Alle 25 Städte und Gemeinden des Landkreises Sigmaringen haben sich zum 01. Juli 2021 zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen zusammengeschlossen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, sechs Stellvertretern und weiteren 69 in der Wertermittlung von Grundstücken sachkundigen Mitgliedern zusammen. Jede beteiligte Kommune ist mit mindestens zwei Mitgliedern vertreten.
Ziel der kommunalen Kooperation ist es, durch eine zeitgemäße Verwaltungsstruktur das gesetzliche Aufgabenspektrum für Gutachterausschüsse sachgerecht und leistungsfähig erledigen zu können. Die Geschäftsstelle wurde bei der Stadt Sigmaringen eingerichtet und hat ihren Sitz im „Marstall-Gebäude“, Fürst-Wilhelm-Straße 5, in der Innenstadt von Sigmaringen.
Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses bzw. der Geschäftsstelle
- Führung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Erteilung von Auskünften
- Ermittlung von weiteren für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze und Indexreihen
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Herbertingen hat gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutacherausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung von Baden-Württemberg , die Bodenrichtwerte für Herbertingen, einschließlich der Ortsteile Hundersingen, Marbach und Mieterkingen zum 31.12.2020 ermittelt und festgestellt.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke, sowie für Flächen der Land- und Forstwirtschaft (durchschnittlicher Lage-wert ohne bindende Wirkung).
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt und Erschließungskostenzustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswerts vom Richtwert.
Die Gemeinde und ihre Ortsteile wurden nach folgenden Regeln in Richtwertzonen (RWZ) eingeteilt:
- - Kernort, unverplanter Innenbereich nach § 34 BauGB
- - Wohn-; Industrie- und Gewerbeflächen nach § 30 BauGB
- - Flächen für die Land- und Forstwirtschaft nach § 35 BauGB
Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gem. § 196 Abs. 3 BauGB i .V. m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht.
Bodenrichtwerte 2020 (PDF)
Bodenrichtwertkarte Herbertingen Ost (PDF)
Bodenrichtwertkarte Herbertingen West (PDF)
Bodenrichtwertkarte Hundersingen (PDF)
Bodenrichtwertkarte Marbach (PDF)
Bodenrichtwertkarte Mieterkingen (PDF)
Grundstücksmarktbericht 2020 (PDF)
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Herbertingen hat gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutacherausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung von Baden-Württemberg , die Bodenrichtwerte für Herbertingen, einschließlich der Ortsteile Hundersingen, Marbach und Mieterkingen zum 31.12.2018 ermittelt und festgestellt.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke, sowie für Flächen der Land- und Forstwirtschaft (durchschnittlicher Lage-wert ohne bindende Wirkung).
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt und Erschließungskostenzustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswerts vom Richtwert.
Die Gemeinde und ihre Ortsteile wurden nach folgenden Regeln in Richtwertzonen (RWZ) eingeteilt:
- - Kernort, unverplanter Innenbereich nach § 34 BauGB
- - Wohn-; Industrie- und Gewerbeflächen nach § 30 BauGB
- - Flächen für die Land- und Forstwirtschaft nach § 35 BauGB
Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gem. § 196 Abs. 3 BauGB i .V. m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht.
Bodenrichtwerte 2018 (PDF)
Bodenrichtwertkarte Herbertingen Ost (PDF)
Bodenrichtwertkarte Herbertingen West (PDF)
Bodenrichtwertkarte Hundersingen (PDF)
Bodenrichtwertkarte Marbach (PDF)
Bodenrichtwertkarte Mieterkingen (PDF)
Grundstücksmarktbericht 2018 (PDF)
Nach § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Herbertingen am 19.07.2017 für die Gemeinde Herbertingen und die Teilorte die in der Bodenrichtwertkarte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Verordnung der Baden-Württembergischen Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch – GutachterausschussVO – vom 11.12.1989 (GBL. S. 541), geändert durch VO vom 15.02.2005 (GBL. S. 167) zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Die Richtwerte beziehen sich auf eine mittlere Geschossflächenzahl (GFZ) gem. § 20 BauNVO der jeweiligen Richtwertzone. Die Richtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für baureife, erschlossene, altlastenfreie Grundstücke. Abweichungen einzelner Grundstücke in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage (Neigung) und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und –zuschnitt können erhebliche Abweichungen vom Richtwert bewirken. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Bei Bedarf kann nach § 193 BauGB von den Antragsberechtigten ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt werden. 3. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus dem Bodenrichtwert noch aus den beschriebenen Attributen abgeleitet werden. 4. Die festgestellten Richtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der GutachterausschussVO öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 196 Abs. 3 BauGB kann jedermann Auskunft über die Richtwerte und Einsicht in die Bodenrichtwertkarten sowie in den Marktbericht erhalten.
Bodenrichtwerte 2016 (PDF)
Bodenrichtwertkarte Herbertingen Ost (PDF)
Bodenrichtwertkarte Herbertingen West (PDF)
Bodenrichtwertkarte Hundersingen (PDF)
Bodenrichtwertkarte Marbach (PDF)
Bodenrichtwertkarte Mieterkingen (PDF)
Grundstücksmarktbericht 2016 (PDF)