Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen werden über Bauleitpläne nach dem Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt. Dort sind dann auch die Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt.
Im Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan trifft die Gemeinde grundlegende Aussagen über die geplanten Nutzungen des gesamten Gemeindegebietes. Der Flächennutzungsplan ist aus dem Regionalplan zu entwickeln und hat einen zeitlichen Planungshorizont von ca. 15 Jahren. Er entfaltet gegenüber Privaten keine Rechtswirkung und ist nur für Behörden und Träger öffentlicher Belange verbindlich. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne entwickelt.
Die Stadt Bad Saulgau ist für die Durchführung des Flächennutzungsplanverfahrens der Gemeinde Herbertingen zuständig.
Flächennutzungsplan
Die Geodaten und Metadaten der rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie in EU-konformer Darstellung entsprechend der EU-Richtline "INSPIRE" (Infrastructure for spatial information in Europe) über das
Geoportal Baden-Württemberg
Zudem können die Geltungsbereiche der Bebauungsplangebiete in der Karte der Raumordnung abgerufen werden:
Die Unterlagen der rechtskräfiten Bebauungsplangebiete als pdf-Dokumente können nachfolgend sortiert nach Ortsteil abgerufen werden.