Bürgermeister

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 25, dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Der Bürgermeister bereitet die Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse. Er ist für den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung.

In Gemeinden ohne Beigeordnete bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. In Herbertingen wurden nach der letzten Wahl des Gemeinderates drei Stellvertreter bestellt. Es sind dies:

  • Frau Dr. Bettina Boellaard, 1. Stellvertreterin
  • Herr Gerold Beller, 2. Stellvertreter
  • Herr Markus Hennes, 3. Stellvertreter