Neuigkeit

Einrichten von Tempo 30-Zonen im Gemeindegebiet Herbertingen


Verkehrszeichen: Zeichen 274.1 und 274.2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Beginn und Ende einer Tempo-30-Zone

Verkehrszeichen zur Tempo-30-Zone -schwarze Dreißig mit roter Umrandung und dem Wort Zone auf einer weißen Tafel

Der Beginn des Bereichs ist durch das Schild „30-Zone“ (Beginn) ausgezeichnet. Fahren Sie an einem solchen Schild vorbei, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung solange, bis sie an dem Schild vorbeifahren, dass das Ende der Zone markiert (darauf ist die 30-Zone durchgestrichen). Ansonsten bleibt die Höchstgeschwindigkeitsvorgabe bestehen – auch wenn Sie abbiegen oder eine Kreuzung überfahren. In 30er-Zonen gilt bezüglich der Vorfahrtssituation laut § 8 StVO die „rechts vor links“-Regelung.

Die Umsetzung erfolgt in folgenden Gebieten:

  • Herbertingen: Gesamter Bereich südlich der Bahnhofstraße /südwestlich der Hauptstraße. Wurde umgesetzt.
  • Hundersingen: Donaustraße, Mühleweg, Unterwasser, Dollhoferstraße mit Scheuerstraße mit Durchfahrtsstraße Innere Steige und Müllershalde. Wurde umgesetzt.
  • Marbach: Innere Breite/Am Dorfacker, Auf der Steige und Bereich Zum Friedhof/Dr.-Haug-Straße/Rathausweg/Schulstraße. Wird umgesetzt.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geänderten Verkehrsregelungen. Falls Ihnen innerhalb des Gebietes der o.g. Vorfahrtsregelung entgegenstehende Beschilderungen auffallen, melden Sie dies gerne bei der Gemeindeverwaltung. Durch die Umsetzung der Tempo-30-Zone werden diese entbehrlich und müssen entfernt werden.