Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Herbertingen, Holzgasse 6, Landkreis Sigmaringen, beantragt das Wasserrechtsverfahren zur Erteilung einer Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers „Schwarzach“ bei der Ölmühle Marbach. Der Antrag enthält den Rückbau des vorhandenen Absturzes und der Anlagen der ehemaligen Ölmühle, Bau eines Raugerinnes mit Beckenstruktur in der „Schwarzach“ und einer Leiteinrichtung für Biber auf den Grundstücken Flurstücksnummern 733/1 und 632/1 der Gemarkung Marbach der Gemeinde Herbertingen.
Die Pläne und Beschreibungen liegen in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 25.07.2023 bei der Gemeindeverwaltung Herbertingen, Vorzimmer 1. OG, Zimmer Nr. 2.5 und beim Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen, Umwelt und Arbeitsschutz (Zimmer 605), zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Die ausgelegten Unterlagen können auch nachfolgend auf der Homepage der Gemeinde Herbertingen eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben und Stellungnahmen von Vereinigungen können bis spätestens 09.08.2023 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz oder bei der Gemeinde Herbertingen vorgebracht werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Gleichförmige Eingaben (Anträge und Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht worden sind), die den Namen, Beruf und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder der Vertreter keine natürliche Person ist, werden unberücksichtigt gelassen.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem evtl. erforderlichen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Sollten mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen erforderlich werden, können Personen, die Einwendungen erhoben oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
gez. Magnus Hoppe
Bürgermeister
Unterlagen: