Ab heute Alarmstufe: Änderungen in der Volkshochschule
17.11.2021
Seit heute, 17. November gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Hiermit ergeben sich Änderungen in der Volkshochschule.
Die Teilnahme an den Kursen ist aktuell nur für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis (2G) möglich. Ausgenommen vom Zutritts- und Teilnahmeverbot der nicht-immunisierten Personen sind unter anderem
- Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule, die regelhaft zwei- bzw. dreimal pro Woche in der Schule getestet werden. Bei Vorlage des Schülerausweises oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule ist keine zusätzliche Testung erforderlich.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Hier ist an jedem Kurstag ein aktueller negativer Corona-Schnelltest einer offiziellen Teststation (max. 24 h gültig) erforderlich. Kostenlose Testungen sind z.B. am Kreuzplatz in Mengen möglich (vorherige digitale Anmeldung über www.sig-modell.de wird empfohlen).
Für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen (darunter Husten, Schnupfen, Fieber, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt die Maskenpflicht. (während des Sports kann sie abgesetzt werden). Es werden weiterhin die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst.