Neuigkeit

Bundesweiter Warntag – 10. September 2020


Um 11.00 Uhr werden alle zur Verfügung stehenden Warnmöglichkeiten für den Probealarm genutzt. So kommen Sirenen und die Warn-App NINA zum Einsatz, aber auch Radio, Fernsehen, Social Media Kanäle und digitale Werbetafeln.

 

Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz wird der Warntag von 2020 an jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Der Warntag soll die Bevölkerung für Warnungen in Notlagen sensibilisieren und mögliche Warnanlässe bekannter machen. Eine Bevölkerungswarnung kann zum Beispiel bei folgenden Gefahren ausgelöst werden:
  • Naturgefahren
  • gefährlichen Wetterlagen
  • Chemieunfällen
  • Waffengewalt und Angriffen
  • Stromausfällen
  • Versorgungsausfällen
  • Krankheitserregern
  • Radioaktivität
  • Feuer
 
zuständig für den Warntag ist auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK), auf der Ebene der Länder die zuständigen Innenministerien und Kommunal die Katastrophenschutzbehörden.
 
Weiterführende Informationen sind auf der Webseite des BBK und der speziell für den Warntag eingerichteten Webseite zu finden.
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