Die Wahlergebnisse für Herbertingen:
Wahlen Herbertingen
Weitere Daten stellt das Statistische Landesamt zur Verfügung:
Statistisches Landesamt
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen am 09.06.2024, Bekanntmachung am 11.06.2024
11.06.2024
Kommunalwahlen 2024
Bekanntmachung am Dienstag, 11.06.2024:
Europa- und Kommunalwahlen 2024 -Dank an alle Helfer!
11.06.2024
Wir danken allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren Einsatz!
Am Sonntag, den 09.06.2024 fanden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Am Wahltag sowie am Montag, 10.06.2024 konnten die Europa- und Kommunalwahlen erfolgreich abgewickelt werden. Dank einer guten Vorbereitung der Wahl und der Unterstützung durch die zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer traten keine größeren Komplikationen auf. Allen, die an der Wahl mitgewirkt haben, gilt ein besonderer Dank.
Die Ergebnisse der Wahlen können Sie auf der Gemeindehomepage abrufen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Europa-und Kommunalwahlen 2024 -Vorläufiges Wahlergebnis
09.06.2024
Hier können Sie das vorläufige Wahlergebnis der Gemeinde Herbertingen zu den Wahlen abrufen
Hinweis: „Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“
Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024
06.06.2024
Pressemitteilung der Landeswahlleitung
„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeindebehörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Europa- und Kommunalwahl 2024 -Bereitschaftsregelung-
06.06.2024
Zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen bzw. Wahlscheinen
für die Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024
Beim Bürgermeisteramt wird zur Wahl am 09. Juni 2024 ein Bereitschaftsdienst zur Ausstellung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen eingerichtet.
Das Rathaus ist am Freitag, 07. Juni 2024, bis 13.00 Uhr für die Ausgabe von Wahlunterlagen besetzt. Diese können im Bürgerbüro, Zimmer 1.1 abgeholt werden. Von 13.00 - 18.00 Uhr besteht eine Rufbereitschaft. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07586 9208-29.
Am Samstag, 08. Juni 2024, ist von 8.00 bis 12.00 Uhr eine Rufbereitschaft eingerichtet. Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 07586 9208-29.
Am Sonntag, 09. Juni 2024, ist von 8.00 bis 15.00 Uhr ebenfalls eine Rufbereitschaft eingerichtet. Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 07586 9208-29.
Europa- und Kommunalwahlen -Stimmzettel mitbringen!!!
03.06.2024
Am 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt.
Anfang bzw. Ende Mai haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigungen sowie die Stimmzettel und Merkblätter für die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat und ggf. Ortschaftsrat) erhalten.
Am Wahltag, 09.06.2024 ist die Stimmabgabe von 8.00 bis 18.00 Uhr in ihrem Wahllokal möglich.
Bitte bringen Sie das Wahlbenachrichtigungsschreiben sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit.
Der Wahlraum, in dem Sie wählen dürfen, ist in dem Schreiben angegeben oder können Sie hier nach Straße suchen.
Füllen Sie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen schon zu Hause in aller Ruhe aus. Hierdurch tragen Sie zu einem zügigen Wahlablauf bei. Lesen Sie sich bitte vor dem Ausfüllen der Stimmzettel die zugesandten Merkblätter zur Stimmabgabe sorgfältig durch.
Bitte bringen Sie die Stimmzettel ins Wahllokal mit!
Den Stimmzettel für die Europawahl und die Wahlbriefumschläge für die Kommunalwahlen erhalten Sie am Wahltag in den Wahllokalen.
Verschriebene, verschmutzte, anderweitig beschädigte oder verlorengegangene Stimmzettel werden im Wahllokal auf Verlangen ausgehändigt und ersetzt.
Dies ist aber nur für Ausnahmefälle vorgesehen!
Europa- und Kommunalwahl 2024 -Rathausbetrieb am Montag geschlossen!
27.05.2024
Rathaus am Montag 10.06.2024 geschlossen!
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt.
Mit der Auszählung der Wahlen wird am Sonntag, 9. Juni 2024, ab 18.00 Uhr begonnen. Die Stimmen der Kreistagswahl, der Gemeinderatswahl und der Ortschaftsratswahlen werden hierbei zentral im Rathaus Herbertingen in ein Programm zur Stimmzettelerfassung eingegeben und über dieses ausgewertet. Aufgrund der Vielzahl an Wahlen wird sich die Stimmzettelerfassung auch auf Montag, 10. Juni 2024 erstrecken, wodurch ein normaler Betrieb an diesem Tag nicht möglich ist.
Wir möchten Sie daher bitten wichtige Angelegenheiten noch bis 7. Juni 2024 zu erledigen. Ab 11. Juni 2024 läuft der Betrieb dann wieder normal weiter.
Ihre Gemeindeverwaltung.
ACHTUNG -Stimmzettelversand zur Kommunalwahl!!
22.05.2024
Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat und ggf. Ortschaftsrat) werden den Wahlberechtigten in der nächsten Zeit zugestellt.
Bitte bringen Sie diese ausgefüllt am Wahltag, 09.06.2024 mit in ihr Wahllokal (Wahlraum ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben angegeben oder kann hier nach Straße gesucht werden).
Den Stimmzettel für die Europawahl und die Wahlbriefumschläge für die Kommunalwahlen erhalten Sie am Wahltag in den Wahllokalen.
Hinweis: Wähler welche bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, bekommen die Stimmzettel mit den Briefwahlunterlagen übersandt!!
Europawahl 2024 -Stimmzettelschablonen
22.05.2024
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).“
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.“