Dienstleistung

Vergnügungssteuer

In Herbertingen wird eine Vergnügungssteuer erhoben. Diese hat hauptsächlich eine Lenkungsfunktion. Aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten soll die übermäßige Verbreitung von Spielautomaten eingeschränkt werden.

Nach der Satzung ist Steuergegenstand u. a. das Bereitstellen von elektronischen Spiel- und Unterhaltungsgeräten an für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten. Die Satzung wird durch den Gemeinderat beschlossen. Bei den Steuersätzen wird unterschieden, ob die Geräte in Spielhallen oder Gaststätten oder vergleichbaren Lokalen aufgestellt sind und ob eine Gewinnmöglichkeit besteht oder nicht.

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