Dienstleistung

Bestattungen

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Mitarbeiter
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Weitere Hinweise
Aufträge für Bestattungen auf allen vier Friedhöfen in der Gemeinde erfolgen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung.

Bestattungen sind frühestens nach Ablauf von 48 Stunden möglich und dürfen erst dann erfolgen wenn eine amtliche Leichenschau erfolgt, eine Todesbescheinigung ausgestellt und der Sterbefall auf dem zuständigen Standesamt angezeigt und beurkundet ist.
Die Leichenschau wird entweder durch den Hausarzt oder einen anderen Bereitschaftsarzt vorgenommen. Die Todesbescheinigung ist bei der Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt vorzulegen. Die Anzeige ist spätestens am folgenden Werktag vorzunehmen. Es empfiehlt sich ein Bestattungsunternehmen mit der Erledigung der Formalitäten zu beauftragen.

Die Festlegung des Bestattungstermins erfolgt in Absprache mit den Hinterbliebenen, die sich bereits mit dem Pfarrer verständigt haben. Der Termin ist zwischen Pfarrgemeinde und Friedhofsverwaltung abzustimmen. Bestattungen erfolgen auf allen gemeindlichen Friedhöfen als Erd- oder Urnenbestattung. Die Gemeinde verfügt über Urnenreihen- und Urnenwahlgräber und für Erdbestattungen über Reihengräber (eine Beisetzung), Elterngräber (2 Beisetzungen) und Familiengräber (bis zu 4 Beisetzungen). Die Beisetzung von Urnen in Erdgräbern ist grundsätzlich möglich.

Die Ruhezeit beträgt für Verstorbene bis zum Alter von 10 Jahren; 20 Jahre und für Verstorbene über 10 Jahre; 30 Jahre.

Die Nutzungszeit an Wahlgräbern (Eltern- und Familiengräber) beträgt 40 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Für Urnen beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.

Die Grabstätten werden im Auftrag der Gemeinde durch eine Fremdfirma geöffnet und nach der Beisetzung wieder geschlossen. Bei Bestattungen in bestehende Gräber müssen der Blumenschmuck und evtl. Grabeinfassungen auf Anweisung der Friedhofsverwaltung von den Angehörigen entfernt werden.

Spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach der Bestattung sind die Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend herzurichten.

Für Grabmale und Grabeinfassungen bestehen örtliche Vorschriften.

Die Bestattungen sind kostenpflichtige Dienstleistungen der Gemeinde, die auf Grund bestehender Bestattungsgebührenordnungen den Hinterbliebenen oder Auftraggebern in Rechnung zu stellen sind.

Haben Sie Fragen zum Thema Bestattung oder Ruhe- oder Nutzungszeiten, dann wenden Sie sich bitte persönlich an die Friedhofsverwaltung.


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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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