Waffenschein beantragen
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Wollen Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich führen, benötigen Sie einen Waffenschein.
Der Begriff "Führen" einer Waffe bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb
- der eigenen Wohnung,
- der eigenen Geschäftsräume,
- des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eingezäuntes Grundstück) oder
- einer Schießstätte.
Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Wollen Sie in der Öffentlichkeit eine Waffe bei sich führen, müssen Sie neben dem Waffenschein einen Personalausweis oder Pass bei sich haben.
Für die Erteilung eines Waffenscheins gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Gefährdung
- Sie müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und
- das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums muss geeignet und erforderlich sein, diese Gefährdung zu mindern.
- Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden
Sie müssen den Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Behörde prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Waffenscheins vorliegen.
Für die Erteilung eines Waffenscheins müssen Sie dieselben Unterlagen vorlegen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte.
Zusätzlich:
- Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (zum Beispiel Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes) geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern
- Nachweis über den Abschluss der Haftpflichtversicherung
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens drei Jahre. Sie können ihn zweimal um höchstens je drei Jahre verlängern lassen.
Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt.
Ausnahme: Sie können eine darüber hinausgehende Notwendigkeit nachweisen.
Der Transport einer Schusswaffe (zum Beispiel zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler) ist ohne Waffenschein nur zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit ist. Das bedeutet, die Waffe
- muss sich in einem verschlossenen Behältnis befinden und
- darf nicht geladen sein.
- § 4 Waffengesetz (WaffG) (Voraussetzungen für eine Erlaubnis)
- § 5 Waffengesetz (WaffG) (Zuverlässigkeit)
- § 6 Waffengesetz (WaffG) (Persönliche Eignung)
- § 7 Waffengesetz (WaffG) (Sachkunde)
- § 8 Waffengesetz (WaffG) (Bedürfnis)
- § 10 Waffengesetz (WaffG) (Erteilung von Erlaubnissen)
- § 19 Waffengesetz (WaffG) (Gefährdete Personen)
- § 28 Waffengesetz (WaffG) (Bewachungsunternehmer)
- § 36 Waffengesetz (WaffG) (Aufbewahren von Waffen und Munition)
- Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (WaffG) - Waffenliste
Neues Waffengesetz - Beantragung NWR-IDs
Was ist eine NWR-ID?
Um Personen, Erlaubnisse und einzelne Waffen im Nationalen Waffenregister (NWR) sicher zuordnen zu können, vergibt das System bereits seit Jahren Identifikationsnummern (ID).Jeder Inhaber einer Waffenbesitzkarte verfügt über mindestens drei NWR-IDs:
- Personen-ID
- Erlaubnis-ID für jede waffenrechtliche Erlaubnis
- Waffen-ID für jede einzelne Waffe
Diese IDs gewinnen aber erst im Zuge der Anbindung der Waffenhändler an das NWR an Bedeutung. So nehmen die Händler ab 1. September 2020 Meldungen an die Waffenbehörden elektronisch vor. Damit die Meldungen der richtigen Person, Waffe und Erlaubnis zugeordnet werden können, benötigt der Händler die NWR-IDs seines Kunden.
Wann benötige ich meine NWR-IDs?
NWR-IDs werden nicht umgehend von allen Waffenbesitzern benötigt. Die IDs sind lediglich für Geschäftsvorfälle mit Händlern relevant. Für die nachstehenden Geschäfte benötigen Sie die in Klammer genannten IDs:- Munitionskauf (keine ID erforderlich)
- Kauf einer Waffe (Personen- und Erlaubnis-ID; in der Regel bereits in der WBK
enthalten)
- Überlassen einer Waffe an einen Händler, bspw. Verkauf, Reparatur (alle IDs)
Für den Verkauf von Waffen zwischen Privatpersonen werden die IDs nicht benötigt.
Die Waffenrechtsbehörde der Stadt Bad Saulgau bittet darum, die IDs erst anzufordern, wenn diese tatsächlich benötigt werden. Also erst, wenn tatsächlich eine Waffe an einen Händler verkauft werden soll oder eine Reparatur etc. ansteht. So kann sichergestellt werden, dass die Anträge zeitnah abgearbeitet werden können.
Wo erhalte ich meine NWR-IDs?
Im Regelfall finden Sie Ihre Personen-ID und Erlaubnis-ID in der Innenseite Ihrer Waffenbesitzkarte in der Kopfzeile eingedruckt.Sollte dies nicht der Fall sein, verfahren Sie bitte wie nachfolgend beschrieben. Die Eintragung in die Waffenbesitzkarte holen wir dann bei der nächsten Ein- oder Austragung nach.
Fehlt Ihnen noch die Waffen-ID für eine Reparatur oder den Verkauf der Waffe an den Händler, so können Sie diese unter ordnung@bad-saulgau.de oder auf dem Postweg bei Stadt Bad Saulgau, Waffenrechtsbehörde, Oberamteistr. 11, 88348 Bad Saulgau, formlos anfordern. Bitte nennen Sie uns hierfür Name, Geburtsdatum und Anschrift, um Ihre Anfrage zweifelsfrei zuordnen zu können. Sie erhalten binnen weniger Tage einen Ausdruck mit sämtlichen NWR-IDs zu Ihrer Person und Waffen auf dem Postweg.