Dienstleistung

Zahlungsverkehr

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchungsermächtigung: Das spart Ihnen und der Gemeinde wertvolle Zeit und auch Geld. Sie gehen auch kein Risiko ein, denn die Abbuchungsermächtigung ist jederzeit widerruflich.

Abbuchungsermächtigungen können Sie formlos an die Gemeindekasse senden.

Es müssen folgende Angaben enthalten sein:

Name und Anschrift des Steuer- / Gebührenpflichtigen
Bezeichnung der Gebühr / Steuer o. Ä., die abgebucht werden soll
Bankverbindung (Name, BLZ)
Kontonummer


oder nutzen Sie einfach unser Formular.
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