LANDESSANIERUNGSPROGRAMM HERBERTINGEN

SANIERUNGSGEBIET „ORTSKERN IV“

Grundlage der Förderung bildet die Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Baden Würt- temberg (StBauFR) vom 01.02.2019 und das Baugesetzbuch neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

Die Regelungen dieser Verwaltungsvorschrift gehen, da sie Grundlage für die Ermittlung des Zuschusses des Landes Baden-Württemberg an die Gemeinde Herbertingen sind, bei der Ermittlung des Zuschusses der Gemeinde Herbertingen an die Grundstückseigentümer im Zweifel vor.

Die geförderten Maßnahmen müssen sich in das vom Gemeinderat der Gemeinde Herbertingen beschlossene Neuordnungskonzept einfügen.

Ob Sie im Sanierungsgebiet liegen, sehen Sie im nachfolgenden Lageplan:

Sanierungsgebiet Ortskern IV

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Pdf-Dokumenten:

Bericht "Vorbereitende Untersuchung" Sanierungsgebiet Ortskern IV

Fördergrundsätze für private Maßnahmen im Landessanierungsprogramm
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