Förderprogramme

Kommunales Förderprogramm
"Beraten-Aktivieren-Bauen-Sanieren" (BABS)

Das kommunale Förderprogramm "Beraten-Aktivieren-Bauen-Sanieren" (BABS) ist bis auf weiteres aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde ausgesetzt.

Es wird jedoch -unter bestimmten Voraussetzungen- ein Kinderbonus  in Höhe von 1.000,00 € je Kind gewährt.

Maßgeblich ist die Zahl der leiblichen Kinder oder Adoptivkinder unter 18 Jahren, die zum Zeitpunkt des Erwerbs in der Haushaltsgemeinschaft leben. Für leibliche Kinder oder Adoptivkinder, die innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb in die Haushaltsgemeinschaft hinzukommen, wird der Kinderbonus nachträglich auf Antrag gewährt.

Eltern von behinderten oder pflegebedürftigen Kindern, die älter als 18 Jahre sind, können einen Antrag auf den Kinderbonus stellen; über den Antrag entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall.

Regelungen zum Kinderbonus ab 01.01.2017

Regelung zum Kinderbonus:
 
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage werden die Regelungen zur Auszahlung des Kinderbonus bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.