Neuigkeit

ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Herbertingen – Waldshut-Tiengen Vorhaben Hochrhein: Herbertingen – Waldshut-Tiengen Abschnitt 1: Herbertingen – Punkt Boll (Sauldorf)

Bekanntmachung der Fa. Amprion

Logo Amprion

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Das Vorhaben Hochrhein erhöht die Übertragungskapazität

zwischen Herbertingen und Waldshut-Tiengen und dient somit der Stabilität des Stromnetzes von der Donauebene bis zum südlichen Schwarzwald. Das Vorhaben wurde im Netzentwicklungsplan von der Bundesnetzagentur als energiewirtschaftlich notwendig bestätigt.

Da die bestehende Leitung für die zukünftigen Aufgaben des deutschen Stromnetzes nicht genügend Transportkapazität bietet, sind wir dazu verpflichtet, die vorhandene Stromleitung durch eine neue zu er-setzen. Um die Eingriffe für Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten, planen wir, die neue Leitung weitgehend im bestehenden Trassenraum zu errichten. Amprion ist für den Abschnitt von

Herbertingen bis zum Punkt Boll (Sauldorf) im Landkreis

Sigmaringen bei diesem Vorhaben zuständig. Die Leitung soll voraussichtlich 2032 in Betrieb genommen werden.

Für die Erstellung der umweltfachlichen Unterlagen im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 200 m von der Trassenachse festgestellt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgen durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

SEPTEMBER 2025 BIS OKTOBER 2026

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Mit den Arbeiten haben wir die Firma TNL Energie GmbH,

Raiffeisenstraße 7, 35410 Hungen (Ansprechpartner Herr Helbing, alexander.helbing(at)tnl-umwelt.de) beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Jörg Weber
Projektsprecher
TELEFON: 01522 941 66 21
E-MAIL: joerg.weber(at)amprion.net

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE HERBERTINGEN

Gemarkung: Herbertingen

Flurstücke: 23; 23/2; 1706; 1720; 1733; 1736; 1753/1; 1754/1; 1838/3; 1839; 1840; 1905/1; 1911; 1915; 1916; 1943/5; 1944/6; 1951/1; 1951/2; 1951/5; 1951/6; 1955/1; 1956; 1957; 1958; 1958/1; 1959; 1960; 1961; 1964; 1968; 2024/1; 2024/5; 2024/7; 2024/8; 2024/28; 2024/29; 2024/30; 2024/31; 2024/32; 2024/40; 2024/42; 2024/44; 2024/46; 2024/47; 2024/52; 2024/55; 2024/56; 2024/72; 2024/73; 2024/74; 2024/75; 2024/82; 2024/83; 2024/84; 2520; 3720; 3720/1; 3720/2; 3720/3; 3721; 3748; 3817; 3819; 3820; 3829; 3843; 3845; 3846; 3847; 3848; 3850; 3867; 3871; 3872; 3873; 3874; 3875; 3876; 3877; 3880; 3881; 3897; 3898; 3900; 3901; 3902; 3903; 3904; 3905; 3906; 3907; 3908; 3909; 3910; 3911; 3912; 3913; 3914; 3915; 3916; 3917; 3918; 3919; 3920; 3921; 3929; 3935; 3936; 3937; 3938; 3940; 3941; 3942; 3943; 3944; 3945; 3947; 3948; 3949; 3950; 3951; 3952; 3953; 3959; 3960; 3961; 3962; 3963; 3964; 3965; 3966; 3973; 3974; 3975; 3976; 3977; 3978; 3979; 3985; 3987; 3988; 3989; 1703/1