Neuigkeit

Wasserentnahmen wegen anhaltender Trockenheit untersagt


Davon betroffen sind alle Fließgewässer und stehende Gewässer. Das Verbot umfasst die Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs, das heißt, dass Berechtigte mit wasserrechtlichen Erlaubnissen, welche keinen Verweis auf ein solches Verbot beinhalten, auch weiterhin Wasser entnehmen können. Beispiele: Wasserkraftanlagen, Fischzuchten, Fischweiher, Betriebe mit z.B. Kühlanlagen. Vom Verbot Betroffene sind vor allem die Landwirtschaft, der Gartenbau und Besitzer von Gärten.

Falls Verstöße gesichtet werden, bitten wir Sie diese mitzuteilen, wichtig hierbei ist, dass der Verursacher festgestellt werden kann.

Bei einer Wasserentnahme in der Zeit vom 05.07.2025 bis zum 30.09.2025 handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

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