Schließung von öffentlichen Einrichtungen
05.11.2020
Auf Grund der sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wird ab sofort bis auf Weiteres die Nutzung der gemeindeeigenen Einrichtungen der Gemeinde Herbertingen für Probenbetrieb, Übungsbetrieb, private Veranstaltungen und sonstige Nutzungen - nicht für schulische Nutzung - untersagt.
Dies betrifft folgende Gebäude:
Im Ortsteil Herbertingen:
- Alemannenhalle
- Sporthalle inkl. Foyer
- sog. Bauhofschule (Stüble Albverein, Probenlokal Spielmannszug, Fischereiverein, Schützenheim, Narrenstüble)
- sonstige, hier nicht genannte Gebäude in Gemeindeeigentum
Im Ortsteil Hundersingen:
- Buwenburghalle
- Probenlokal Liederkranz
- Heuneburgmuseum
- Alte Schule (Probenlokal Musikverein Hundersingen-Beuren)
- sonstige, hier nicht genannte Gebäude in Gemeindeeigentum
Im Ortsteil Marbach:
- Schulgebäude mit Mehrzweckhalle, Vereinsräumen und Probenlokal Musikverein
- Probenlokal Liederkranz Marbach
- Narrenstüble im Rathaus
- Backhaus
- sonstige, hier nicht genannte Gebäude in Gemeindeeigentum
Im Ortsteil Mieterkingen:
- Alte Schule (Dorfgemeinschaftshaus)
- Backhaus
- sonstige, hier nicht genannte Gebäude in Gemeindeeigentum