Neuigkeit

VHS-Kurse zum 02.11.2020 unterbrochen


Volkshochschulen sind wie andere Weiterbildungseinrichtungen dem Bildungsbereich zugeordnet und nicht von den in § 1a der Corona-Verordnung des Landes aufgeführten generellen Betriebsuntersagungen betroffen. Jedoch ist die Fortführung bzw. Abhaltung aller Kurse mit Bewegungsangeboten und Entspannungskursen mit Bewegungsanteilen untersagt. Die aktuellen VHS-Kurse Yoga, Pilates und Beckenbodengymnastik werden zum 02.11.2020 unterbrochen. Sofern möglich, werden die Kurse im Dezember fortgesetzt, anderenfalls werden sie abgesagt.