Neuigkeit

Umsatzsteuersenkung Wasser/ Abwasser


Die zum 01.07.2020 in Kraft tretende Umsatzsteuersenkung betrifft auch die Wasserversorgung der Gemeinde Herbertingen.
 
Für die steuerliche Berechnung ist die Schlussabrechnung entscheidend.
 
Der zum Zeitpunkt des Abrechnungszeitraum-Endes gültige Steuersatz – also 5 % –  ist für den kompletten Abrechnungszeitraum gültig.
 
Es ist somit weder eine Zwischenablesung, noch eine Zwischenabrechnung erforderlich.