Umsatzsteuersenkung Wasser/ Abwasser
07.07.2020
Die zum 01.07.2020 in Kraft tretende Umsatzsteuersenkung betrifft auch die Wasserversorgung der Gemeinde Herbertingen.
Für die steuerliche Berechnung ist die Schlussabrechnung entscheidend.
Der zum Zeitpunkt des Abrechnungszeitraum-Endes gültige Steuersatz – also 5 % – ist für den kompletten Abrechnungszeitraum gültig.
Es ist somit weder eine Zwischenablesung, noch eine Zwischenabrechnung erforderlich.