Bekanntmachung
EG-Wasserrahmenrichtlinie
07.04.2020
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis spätestens zum Jahr 2027 alle Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Mit Einführung der WRRL im Jahr 2000 hat sich die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne etabliert.
Ziel der aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, über den aktuellen Stand der Umsetzung, der Monitoringergebnisse 2019 sowie über die Fortschreibung der Maßnahmenprogramme zu informieren.
Die dafür ursprünglich als Informations- und Diskussionsabend geplanten regionalen Veranstaltungen zur vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung mussten im Zuge der verordneten Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus leider abgesagt werden.
Damit Interessierte sich trotzdem über die Planungen informieren und Anregungen und Vorschläge einbringen können, werden über den Internetauftritt der Regierungspräsidien Baden-Württembergs vom 30.04.2020 bis zum 31.05.2020 die entsprechenden Informationspakete sowie eine Rückmeldemöglichkeit für die Öffentlichkeit bereitgestellt:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/WRRL/Seiten/default.aspx
Sie erreichen diese Seite auch über das Beteiligungsportal auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.