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Erholungs- und Freizeitzentrum Schwarzachtalseen bis auf Weiteres gesperrt


Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen hat die Landesregierung Baden-Württemberg mit Wirkung vom 18.03.2020 eine Verordnung sowie mit Wirkung vom 23.03.2020 eine Zweite Verordnung erlassen, in der geregelt ist, dass unter anderem der Betrieb von Schwimmbädern, Spaßbädern und ähnlichen Einrichtungen ab sofort untersagt ist. Zu diesen Einrichtungen gehört auch die Freizeitanlage an den Schwarzachtalseen. Daher wird die gesamte Anlage bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit gesperrt. Das Angeln ist am Bade- sowie Sportsee ebenso untersagt. Der Bevölkerungsschutz hat aufgrund des Coronavirus absoluten Vorrang. Wir bitten die Besucher und Besucherinnen die bisher erlassenen Verordnungen zu beachten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.