Schließung von öffentlichen Einrichtungen
17.03.2020
Auf Grund der Corona-Pandemie und zur Reduzierung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus wird ab sofort bis einschließlich 19. April 2020 die Nutzung der gemeindeeigenen Einrichtungen der Gemeinde Herbertingen für Probenbetrieb, Übungsbetrieb, private Veranstaltungen und sonstige Nutzungen, unabhängig einer Personen- oder Teilnehmerzahl untersagt.
Dies betrifft folgende Gebäude:
Im Ortsteil Herbertingen:
- Alemannenhalle
- Sporthalle inkl. Foyer
- Lilly-Jordans-Grundschule (Mit Ausnahme der Schüler-Notbetreuung)
- Michel-Buck-Gemeinschaftsschule (Mit Ausnahme der Schüler-Notbetreuung)
- Kindergarten St. Nikolaus (Mit Ausnahme der Kinder-Notbetreuung)
- Kindergarten Don Bosco
- sog. Bauhofschule (Stüble Albverein, Probenlokal Spielmannszug, Fischereiverein, Schützenheim, Narrenstüble)
- sonstige, hier nicht genannte Gebäude in Gemeindeeigentum
Im Ortsteil Hundersingen:
- Buwenburghalle
- Schulgebäude mit Kindergarten und Probenlokal Liederkranz
- Heuneburgmuseum
- Alte Schule (Probenlokal Musikverein Hundersingen-Beuren)
- sonstige, hier nicht genannte Gebäude in Gemeindeeigentum
Im Ortsteil Marbach:
- Schulgebäude mit Mehrzweckhalle, Vereinsräumen und Probenlokal Musikverein
- Kindergarten mit Probenlokal Liederkranz Marbach
- Narrenstüble im Rathaus
- Backhaus
- sonstige, hier nicht genannte Gebäude in Gemeindeeigentum
Im Ortsteil Mieterkingen:
- Alte Schule (Dorfgemeinschaftshaus)
- Backhaus
- sonstige, hier nicht genannte Gebäude in Gemeindeeigentum
Wir bitten für diese Maßnahmen um Verständnis und hoffen, dass wir so zur Verlangsamung der Virusausbreitung beitragen können.
Vereinen mit vereinseigenen Probelokalen oder Übungsplätzen wird dringend empfohlen, den Probebetrieb bis auf Weiteres, zunächst bis zum 19. April 2020, auszusetzen.