Anbringen der Hausnummer - Pflicht der Grundstückseigentümer
21.02.2019
Die Hausnummer ist von der Straße aus gesehen gut sichtbar neben dem Haupteingang, bei Häusern mit tiefen Vorgärten am Zugang von der Straße aus, bei Häusern mit Seiteneingang an der Hausecke neben dem Grundstückszugang anzubringen.
Jeder Grundstückseigentümer sollte das Anbringen der Hausnummer nicht nur als eine lästige Pflicht ansehen, sondern bedenken, dass die Arbeit der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste ohne angebrachte Hausnummern sehr beeinträchtigt wird. Gefährlich oder sogar lebensbedrohend wird es, wenn sich die Rettungskräfte im Notfall nur schlecht bzw. mit Zeitverzögerung orientieren können, weil Hausnummernschilder nicht erkennbar sind oder ganz fehlen.
Die Verwaltung bittet daher alle Eigentümer von Grundstücken, im eigenen Interesse zu überprüfen, ob Ihre Hausnummer gut lesbar und sichtbar angebracht ist.
Die Polizeiverordnung mit der genauen Regelung finden Sie auch unter Rathaus/Ortsrecht.