Service / Dienstleistungen / Lebenslagen von A-Z
Elterngeld, Elternzeit
Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Elterngeldes ist abgeschlossen. Nähere Informationen zu dem Gesetz über Elterngeld und Elternzeit, das ab 01.01.2007 wirksam wird, können Sie auf der Homepage des
Bundesfamilienministeriums abrufen.
Ansprechpartner:Frau Brigitta Baur
Tel. 07586/9208-29
e-mail:
brigitta.baur@herbertingen.deFrau Kathrin Stumpp
Tel. 07586/9208-28
e-mail: kathrin
.stumpp@herbertingen.de Frau Antje Renji
Tel. 07586/9208-27
e-mail:
antje.renji@herbertingen.de Formulare:Antrag Elternzeit Inanspruchnahme Elternzeit ---------------------------------------------------------------------------------
Energie- und Umweltprogramm
Die Förderung von Solarkollektoren erfolgt durch das
Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaftsförderung in Eschborn.
Ihr Handwerker hilft Ihnen sicher gerne bei der Antragstellung. Über andere Förderprogramme, die in aller Regel aus zinsverbilligten Darlehen bestehen, berät Sie die eigene Hausbank.
In Frage kommen die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auch die
L-Bank Baden-Württemberg.
Weitere Anregungen für die Energieeinsparung und Förderung finden Sie bei der KEA - Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Gebäudeenergieausweis
Energiesparförderung in Baden-Württemberg--------------------------------------------------------------------------------
ELR - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Sie sind Eigentümer eines Objekts in einem unserer Ortsteile oder beabsichtigen dort ein Objekt zu erwerben und denken daran, dieses zu sanieren, umzubauen oder umzunutzen? - dann sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen. Derzeit ist der Ortsteil Mieterkingen in dem Programm. Teilnehmer erhalten für ihre Aufwendungen bis zu 30 % Zuschuss der förderfähigen Kosten.
Voraussetzung: Beratung und Zuschusszusage durch die Gemeinde vor Beginn der Arbeiten.
Ansprechpartner: Rudolf Pfeifer Ortsbaumeister
Tel. 07586/9208-23
Fax 07586/9208-60
e-mail:
rudolf.pfeifer@herbertingen.de ---------------------------------------------------------------------------------
Erschließungsbeiträge
Bei Straßenerschließungen, insbesondere in Neubaugebieten, werden Beiträge nach dem Baugesetzbuch erhoben. Nach der örtlichen Erschließungsbeitragssatzung trägt die Gemeinde dabei 5 % der beitragsfähigen Erschließungskosten selbst, die übrigen 95 % werden auf die von der Straße erschlossenen Grundstücke umgelegt.
Die Beitragspflicht entsteht dabei mit der vollständigen Herstellung der Erschließungsstraße bzw. des Wohnweges. Der Erschließungsbeitrag für eine Straße wird nur einmal erhoben. Die zu veranlagenden Nutzungsflächen bemessen sich auch nach dem Nutzungsfaktor, d. h. nach dem Maß der baulichen Nutzung. So ist beispielsweise bei einer durch Bebauungsplan eingeräumten zweigeschossigen Bauweise die Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor von 1,25 zu multiplizieren. Ein Grundstück, das von zwei Erschließungsstraßen erschlossen wird, wird mit jeweils der Hälfte der Fläche je Straße veranlagt.
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags - bzw. Veranlagungsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.
Ansprechpartner:Berthold Halder
Tel. 07586/9208-30
e-mail:
berthold.halder@herbertingen.de ---------------------------------------------------------------------------------
Auszug aus dem Eheregister - früher Familienbuch
Auszüge erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem das Eheregister (Heiratsstandesamt) geführt wird.
Auszüge aus dem Eheregister erhalten Sie auf Anforderung (mündlich oder schriftlich) unter Darlegung des berechtigten Interesses und Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (bei schriftlichen Anträgen in Kopie.)
Die Gebühr für einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister beträgt bei Abholung 12 € und bei Versand bzw. Zustellung durch den Amtsboten 14 €.
Ansprechpartner:Frau Monika Rauch
Tel. 07586/9208-25
Fax 07586/9208-24
e-mail:
monika.rauch@herbertingen.deFormulare:Bestellung Familienbuchabschrift ---------------------------------------------------------------------------------
Ferienprogramm / Sommerferienprogramm
Die Gemeinde Herbertingen bietet seit vielen Jahren den Kindern in der Gemeinde ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm für die großen Ferien. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen und Institutionen erstellt und durchgeführt.
Das Programm wird durch die Gemeindeverwaltung an sämtliche Haushaltungen mit dem
Amtsblatt / Mitteilungsblatt (6 € im Jahr Bezugsgebühr; erscheint wöchentlich und enthält viele Informationen) verteilt. Anmeldungen für das Sommerferienprogramm sind nur am letzten Donnerstag vor den "Großen Ferien" unter den im Programmheft angegebenen Nummern möglich. Danach ist nur eine Anmeldung direkt beim Veranstalter möglich.
Ansprechpartner:Frau Anja Brauner
Tel. 07586/9208-38
Fax 07586/9208-60
e-mail:
anja.brauner@herbertingen.de nach oben [2]